Übersicht der im Jahr 2018 von der Kommission abgegebenen Empfehlungen
jede Patientin und jeden Patienten ab Eintritt ein persönlicher
und anpassbarer Behandlungsplan vorliegen sollte, in dem
die medikamentösen Behandlungen und therapeutischen
Ziele aufgeführt sind und aktualisiert werden und welcher
der betroffenen Person oder deren Vertrauensperson zur Zustimmung unterbreitet wird. Die betroffene Person oder die
Vertrauensperson muss mit ihrer Unterschrift bestätigen,
dass sie dem Behandlungsplan zustimmt oder ihn ablehnt.
(NKVF-Bericht, Cery 2018, S. 7)
- Die Kommission weist darauf hin, dass Behandlungen ohne
Zustimmung festgehalten und im Sinne von Artikel 434 Absatz 2 ZGB schriftlich verfügt werden müssen. Wenn im Behandlungsplan jedoch eine stetige medikamentöse Behandlung vorgesehen ist, so genügt gemäss der Kommission eine
einzige Verfügung. (NKVF-Bericht, Cery 2018, S. 7)
- Die Kommission empfiehlt der Leitung der Einrichtung, systematisch ab Eintritt einen persönlichen und anpassbaren Behandlungsplan zu erstellen, in dem die medikamentösen
Behandlungen und therapeutischen Ziele festgehalten sind
und aktualisiert werden und der der betroffenen Person oder
ihrer Vertrauensperson zur Zustimmung unterbreitet wird.
Die betroffene Person oder die Vertrauensperson muss mit
ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie dem Behandlungsplan
zustimmt oder ihn ablehnt. (NKVF-Bericht, HUG 2018, S. 6)
- Die Kommission legt der Einrichtung nahe, ihre Verfahren für
alle relevanten Dienste zu vereinheitlichen. Sie weist darauf
hin, dass Behandlungen ohne Zustimmung festgehalten und
im Sinne von Artikel 434 Absatz 2 ZGB schriftlich verfügt
werden müssen. Wenn im Behandlungsplan jedoch eine stetige medikamentöse Behandlung vorgesehen ist, so genügt
gemäss der Kommission eine einzige Verfügung. (NKVF-Bericht, HUG 2018, S. 7)
d.
Massnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit
- Die Kommission stellte mit Zufriedenheit fest, dass für die
Anordnung von medizinischen Massnahmen ohne Zustimmung eine formelle Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung
und ausführlicher Begründung vorlag. Bewegungseinschränkende Massnahmen werden hingegen nicht formell verfügt.
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Tätigkeitsbericht NKVF 2018
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