Kontrolltätigkeiten im Bereich des Freiheitsentzugs
vollzug, die festgestellte Professionalisierung im Team der Sicherheitsabteilung, die Durchführung der körperlichen Durchsuchungen
in zwei Phasen und die positiven Rückmeldungen vieler Insassen.
Die Kommission begrüsste ausserdem den niederschwelligen Zugang zum Gesundheitsdienst, die systematische Durchführung einer Eintrittsuntersuchung, das detaillierte Suizidpräventionskonzept
und die täglichen Besuche des Gesundheitsdienstes in den Arrestzellen. Die Kommission empfahl diese Besuche auch am Wochenende und nachts durchzuführen. Sie wies darauf hin, dass der Spazierhof von den Zellen aus einsehbar ist und dass die aktive
Videoüberwachung in den Arrestzellen nicht angezeigt wird.
Massnahmenzentrum Bitzi (SG)12
Die Kommission stellte anlässlich ihres Nachfolgebesuches im
November mit Zufriedenheit fest, dass mehrere Empfehlungen umgesetzt wurden. Als besonders positiv wertete sie, dass während
Aufenthalten in der Arrestzelle eine Pflegefachperson systematisch
beigezogen wird. Kritisch beurteilte die Kommission hingegen die
kürzlich eingeführten Restriktionen im Bereich der Zellenöffnungszeiten in der geschlossenen Abteilung am Wochenende und die
fehlende Möglichkeit, Besuche am Wochenende zu empfangen.
Handlungsbedarf sah die Kommission ausserdem beim Zugang
zum Spazierhof für Personen der geschlossenen Abteilung, wegen
der systematischen Fesselung (Handschellen) bei der Überführung
ins Arztzimmer und aufgrund des Einsatzes von Pfeffergel durch
das Sicherheitspersonal.
Bericht an den Regierungsrat des Kantons St. Gallen betreffend den Nachfolgebesuch der Nationalen Kommission zur
Verhütung von Folter im Massnahmenzentrum Bitzi vom 15. November 2018 (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des
Tätigkeitsberichts noch nicht veröffentlicht).
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Tätigkeitsbericht NKVF 2018
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