oder noch nicht getestete Inhaftierte, soweit ausführbar, kompensatorische Vergünstigungen für die Unterbringung in Einzelhaft erfahren und nicht mit weiteren nicht notwendigen Einschränkungen20 konfrontiert sind. Zum Beispiel: vermehrte Gelegenheit zur Aufrechterhaltung familiärer und sonstiger persönlicher Bindungen via Telefon/Videokommunikation – sofern gerichtlich bewilligt, Kontaktangebote mit anderen Insass*innen und (psychosozialem) Personal der Justizanstalt unter Einhaltung des Abstandsgebots oder durch eine Glasscheibe getrennt, Zurverfügungstellung eines Fernsehgerätes, von Büchern und Möglichkeiten der Beschäftigung im Haftraum. 6. Das Recht auf eine Stunde Bewegung/Aufenthalt im Freien muss jedenfalls für alle Insass*innen - unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Eindämmung der aktuellen Pandemie - respektiert werden21. Besonders beachtenswert ist, dass auch Insass*innen mit medizinischen Vorerkrankungen von diesem Recht Gebrauch machen können (ggf. mit Schutzmasken) und nicht aus Angst vor Ansteckung im Haftraum verbleiben müssen. 7. Grundsätzlich wird dazu aufgerufen, umfassend Alternativen zur Haft im Allgemeinen aber auch im Einzelfall zu prüfen. Denn manche der getroffen Maßnahmen erscheinen in Anbetracht der Überbelegung22, vor allem in gerichtlichen Gefangenenhäusern, und des verminderten Personalstandes aufgrund der Gruppenteilung als nicht gut umsetzbar. Aus diesem Grund und vor allem um die Infektion zahlreicher Inhaftierter, sowie des Gefängnispersonals (und in Folge deren Angehörigen) zu verhindern, wird betont wie wichtig es ist, in den ESG, Regel 53A 2.d Prisoners in solitary confinement shall not be subject to further restrictions beyond those necessary for meeting the stated purpose of such confinement 21 Mandela Regeln, Regel 23.1.: Gefangenen, die nicht im Freien arbeiten, ist, wenn es die Witterung zulässt, täglich mindestens eine Stunde geeignete Bewegung im Freien zu gewähren. Und: Advice of the Subcommittee on Prevention of Torture to States Parties and National Preventive Mechanisms relating to the Coronavirus Pandemic (25 März 2020), II, 9.9) 22 Rechnungshof, Bericht: Steuerung und Koordinierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs, 2020 20 7/9

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