Die Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in psychiatrischen Einrichtungen
in einem speziell hierfür eingerichteten Isolationszimmer unter
gebracht werden. Wenngleich diese Massnahmen in der Regel als
bewegungseinschränkende Massnahmen erfasst wurden, lag über
den Aufenthalt im Isolationszimmer nicht immer ein detailliertes
Protokoll vor, so dass die Beurteilung der Angemessenheit in dieser
Hinsicht schwerfiel.129 Erschwert wurde dies durch die Tatsache,
dass solche Massnahmen häufig keiner klaren Regelung unterlagen
und der Tagesablauf folglich einen informellen Charakter aufwies.
So entschied das Pflegepersonal z.B. situativ, wann und ob die Per
sonen z.B. an die frische Luft gelangen oder einer Beschäftigung
nachgehen konnten.
Die menschenrechtlichen Vorgaben schreiben in dieser Hinsicht
vor, dass Patienten und Patientinnen im Isolationszimmer mindes
tens eine tägliche, einstündige körperliche Aktivität an der frischen
Luft ermöglicht werden sollte.130 Ausserdem sollte bei länger anhal
tender Isolation die Möglichkeit bestehen, diese stufenweise zu lo
ckern.131 Der Zugang zu Sport- und Beschäftigungsmöglichkeiten
und menschlichem Kontakt, insbesondere zu Familienangehörigen,
sollte gefördert bzw. ermöglicht werden.132
•
Weitere Massnahmen
In Einrichtungen, in denen insbesondere auch ältere, demente
Patienten untergebracht werden, stellte die Kommission fest, dass
bewegungseinschränkende Massnahmen wie Bettgurte, Zewi-De
cken und Klingelmatten relativ häufig eingesetzt werden. Diese
meist zum Schutz der Patienten ärztlich angeordneten Massnah
men haben in der Praxis aus Sicht der Sturzprävention durchaus
ihre Berechtigung. Umso mehr ist bei deren Anwendung auf die
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu achten und die Massnah
men nur so lange aufrechtzuerhalten, wie zwingend notwendig.
Die von der Kommission überprüfte Dokumentation erwies sich
regelmässig als lückenhaft. So war für die Kommission z.B. nicht
Vgl. Empfehlungen GEF/ALBA-BE, S. 6.
129
Vgl. CPT/Inf(98)12, Ziff. 37.
130
Vgl. dazu z.B. CPT, Report to the Finnish Government on the visit to Finland carried out by the European Committee for
the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) from 22 September to 2 October
2014, CPT/Inf (2015) 25, 20 August 2015.
131
Vgl. CPT/Inf(98)12, Ziff. 37.
132
Tätigkeitsbericht NKVF 2016
51
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