Die ersten 48 Stunden
Die meisten der befragten PolizistInnen bestätigten, dass sog. „sprachkundige“
Organe, d. h. KollegInnen aus der Polizei, die selbst weitere Sprachen sprechen,
kaum bzw. schon lange nicht mehr herangezogen wurden. Dies hat unterschiedliche
Gründe: so gebe es für die am dringlichsten benötigten Sprachen keine KollegInnen,
gleichzeitig wurde jedoch auch das Vertrauensproblem betont, wenn ein/eine Beschuldigte/r realisiere, dass er oder sie mehreren PolizstInnen gegenübersitzt.
Die teilweise vorliegende mangelhafte Qualität wurde immer wieder medial diskutiert.59 So führt Dr. Rupert Wolff, Präsident der Österreichischen Rechtsanwaltskammer, den Einsatz von sog. „HausdolmetscherInnen“ auch auf Gründe der Sparsamkeit zurück.60 Er verweist zudem auf die mangelnde Verfügbarkeit von beeideten
DolmetscherInnen, die nicht zuletzt auf die zu geringe Entlohnung zurückzuführen
sei. Problematisch sei der Einsatz von unzureichend qualifizierten DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen insbesondere dann, wenn bereits bei der Ersteinvernahme mangelhafte Leistungen erbracht werden. Mangels Video- oder Tonaufzeichnung sei dies einem Rechtsschutz im Nachhinein nicht zugänglich. Deswegen
forderte Mag. Forsthuber, Präsident des LG Wien, dass „jene Vernehmungen, in
denen kein/e zertifizierte/r DolmetscherIn eingesetzt wird, auf Video aufgezeichnet
werden, um die Qualität der Übersetzung nachträglich überprüfen zu können.“61 Die
Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen fordert bereits seit längerem die
verpflichtende Ton- bzw. Videoaufzeichnung von Vernehmungen, insbesondere der
ersten Vernehmung, da in dieser zumeist die Weichen für das weitere Verfahren
gestellt werden.62 Ein Verzicht solle nur von einem/einer vertretenen Beschuldigten
möglich sein, bzw. bei sonstiger Nichtigkeit der Verwertung.
Primär als Reaktion für die fehlenden DolmetscherInnen im Asylverfahren wurde im
Herbst 2016 ein postgradualer Lehrgang „Dolmetschen für Gerichte und Behörden“
an der Universität Wien eingerichtet, dessen AbsolventInnen aber auch in Strafverfahren eingesetzt werden können.63 Der Lehrgang fokussiert auf die Sprachen
Arabisch, Dari/Farsi und Türkisch und soll auch auf die Ablegung der Prüfung für
allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte DolmetscherInnen vorbereiten. Diese
59 Mit Hinweis auf die „fatale[n] Fehler“, die neben anderen Mängeln (z. B. „fehlerhafte Protokolle, unnötige Kosten und zeitliche Verzögerungen bei Ermittlungen“) im Ermittlungsverfahren durch mangelhafte Dolmetschleistungen durch LaiendolmetscherInnen für
verdächtige oder beschuldigte Personen hervorgerufen werden, wurde eine parlamentarische Anfrage an das BM.I gestellt. Aus der
Anfragebeantwortung geht hervor, dass es mangels statistischer Erfassung nicht möglich ist, zu erörtern, wie hoch der Anteil an nicht
gerichtlich beeideten DolmetscherInnen bei Ermittlungsverfahren im Jahr 2014 war. Siehe: Scherak, Nikolaus, Parlamentarische Anfrage „Einsatz von Laiendolmetscher/innen bei Ermittlungsverfahren“, 3774/J 25. GP. BM.I, Anfragebeantwortung, 3613/AB 25.GP 1f.
Siehe auch Der Standard, „Dolmetschermangel mit fatalen Folgen“ (24.07.2016) http://derstandard.at/2000041637774/Dolmetschermangel-mit-fatalen-Folgen (29.05.2017); Kurier, „Falsch übersetzt, Urteil nichtig“, (02.03.2015) https://kurier.at/chronik/oesterreich/
falsch-uebersetzt-urteil-nichtig/116.946.706, (10.05.2017).
60 Ebd. Im Gegensatz zu ad hoc beeideten DolmetscherInnen bei Gericht („Hausdolmetscher“), die dasselbe Honorar erhalten wie zertifizierte DolmetscherInnen, leisten diejenigen bei der Polizei die Dolmetschleistungen in ihrer Dienstzeit, sodass die Kostenersparnis sich
nicht lediglich auf die Anfahrtskosten bezieht. Somit sind die Anreize zum Einsatz von HausdolmetscherInnen bei der Polizei deutlich
größer als bei der Justiz.
61 Landesgruppe Österreich der Internationalen Strafrechtsgesellschaft (AIDP) und Österreichischer Juristenverband, Symposium „Justiz
und Dolmetscher“, 17.04.2015, S 21.
62 Siehe Beschlüsse des 15. Österr. StrafverteidigerInnentages vom 18. März 2017; des 13. StrafverteidigerInnentages 2015, des 11.
StrafverteidigerInnentages 2013.
63 Postgraduate Center, Universität Wien, „Akademische Behördendolmetscherin / Akademischer Behördendolmetscher“ https://www.
postgraduatecenter.at/weiterbildungsprogramme/kommunikation-medien/dolmetschen-fuer-gerichte-und-behoerden/ sowie https://
www.postgraduatecenter.at/fileadmin/user_upload/pgc/1_Weiterbildungsprogramme/Behoerden_und_Gerichtsdolmetschen/Downloads/ZTW-Kadric-support_letter.pdf
34
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