sowie auch der Angeklagte und andere Personen aus dem Umfeld Attas in einer Liste für Aushilfskräfte geführt wurden, ergibt sich auch aus dem verlesenen Vermerk des Zeugen Sch.. vom 29. Oktober 2001, dessen Inhalt der Zeuge in der Hauptverhandlung bei seiner Vernehmung bestätigt hat, sowie diesbezüglichen Angaben der Zeugin St.., die hierzu ebenfalls ermittelt und einen Vermerk verfasst hat. 482 Zu den Tätigkeiten des Angeklagten und Essabars bei M+P C.. hat der Senat einen polizeilichen Vermerk des Zeugen K.. verlesen, dessen Inhalt der Zeuge auÿerdem in der Hauptverhandlung referiert und bestätigt hat, sowie des Weiteren auszugsweise den mit diesem Unternehmen geschlossenen Arbeitsvertrag des Angeklagten vom 23. Oktober 2000. Ähnliches gilt für die Arbeit des Angeklagten sowie Mzoudis bei der GPI Personaldienst GmbH. Hierzu sind die Arbeitsverträge sowohl des Angeklagten als auch Mzoudis verlesen worden und des Weiteren einige Schreiben der GPI Personaldienst GmbH an den Angeklagten. 483 Hinsichtlich der Arbeit des Angeklagten sowie Essabars, Mzoudis und anderer arabischstämmiger Männer aus dem Kreis um Atta bei Globetrotter in Hamburg hat der Senat seine Feststellungen auf die Aussage des Zeugen B.. gestützt, der zur selben Zeit wie die genannten Personen ebenfalls dort gearbeitet hat. Daten der Beschäftigungszeiten haben die Zeugin St.., mit der ihr Vermerk vom 22. November 2001 erörtert worden ist, und der Zeuge H.., mit dem sein Vermerk vom 16. Januar 2003 erörtert worden ist, genannt. Für Mzoudi ist zudem eine Lohnsteuerbescheinigung der Globetrotter GmbH für 1999 verlesen worden. 484 c) Zur ideologischen und islamistischen Ausrichtung der Vereinigungsmitglieder und ihrer Entwicklung zu einer geschlossenen Gruppe 485 Die Feststellungen des Senats zur ideologischen Ausrichtung der späteren Vereinigungsmitglieder und der Entwicklung des Personenkreises um Atta zu einer geschlossenen Gruppe beruhen auf den Aussagen zahlreicher Zeugen aus dem Bekanntenkreis der Gruppenmitglieder und mehreren aufgefundenen Dokumenten, die verlesen worden sind. 486 Wesentlichen Aufschluss über die Entwicklung der Gruppe insgesamt und die ideologische Ausrichtung ihrer Mitglieder sowie das Verhältnis der Mitglieder zueinander, haben, wie schon erwähnt, insbesondere die Aussagen der Zeugen N.. und M.. gegeben. Beide Zeugen haben der Gruppe längere Zeit nahe gestanden, der Zeuge M.. bis zum Sommer 1998 und der Zeuge N.. bis etwa Mitte des Jahres 1999. 487 aa) Atta 488 Zu Atta hat eine Vielzahl der Zeugen aus dem Bekanntenkreis der Vereinigungsmitglieder ausgesagt, dass er seinen muslimischen Glauben sehr ernst genommen habe und strenggläubig gewesen sei. Dabei haben sich die verschiedenen 119

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