Zeugenaussagen in der Weise bestätigt und ergänzt, dass, bei gleich bleibendem
Kern, die Strenggläubigkeit Attas an verschiedenen Beispielen dargelegt worden
ist. Gegenteilige Äuÿerungen gab es nicht.
489
Zur religiösen Haltung und inneren Einstellung haben insbesondere die Zeugen
H.., K.., M.. und N.. sowie ergänzend die Zeugen G.. und L.. Angaben gemacht.
490
Der Zeuge K.., ein 1995 zum Islam konvertierter Deutscher, der sich intensiv mit dieser Religion und ihren verschiedenen Strömungen und Vorschriften
beschäftigt, hat angegeben, Atta habe innerhalb der Moslems zu der Gruppe
der strenggläubigen Wahabiten gehört, die im Interesse des reinen Islam den
Kampf gegen das Fremde betreiben und sich als Krieger für die reine Lehre des
Islam ansehen. Atta habe auch die strenge Position vertreten, dass Männer und
Frauen sich nicht treen dürften und Musik nicht erlaubt sei. Er habe zu Atta
ein gutes Verhältnis gehabt und ihn mehrfach um Hilfe gebeten, so bei einer Auseinandersetzung mit Anhängern des Susmus oder als es darum gegangen sei,
die für Moslems verbotenen Speisezusätze aufzulisten. Als Atta nicht mehr in
Hamburg gewesen sei, habe dieser ihn angerufen und erzählt, dass er in den USA
bei einem Professor wegen eines Promotionsthemas angefragt habe. Ein Grund,
warum der Zeuge K.. Atta zu Unrecht als strenggläubig muslimisch bezeichnet
haben sollte, ist nicht erkennbar geworden.
491
Der Zeuge M.. hat bestätigt, dass Atta in seinem muslimischen Glauben sehr
streng gewesen sei. Atta habe Musik, gemeinsame Treen zwischen Männern
und Frauen und Vergnügen und Spaÿ ganz grundsätzlich abgelehnt. Einmal
habe Atta gesagt, dass das Herz durch Spaÿ sterbe. Atta sei der Auassung
gewesen, dass die Muslime der Welt sich vereinigen sollten und der Staat Israel nicht zu Recht gegründet worden sei und nicht zu Recht existiere. Auf den
Angaben des Zeugen M.. beruhen auch die Feststellungen zu dem von Atta in
Zusammenwirken mit Mzoudi und dem Angeklagten abgehaltenen Gebetskreis,
an dem der Zeuge teilgenommen hat.
492
Der Zeuge N.. hat bei seiner Vernehmung ebenfalls angegeben, dass Atta in
seinem islamischen Glauben sehr streng gewesen sei. Innerhalb der Gruppe, zu
der N.., wie schon erwähnt, bis Sommer 1999 gehörte, sei Atta am strengsten
gewesen und habe Abweichungen nicht geduldet. Atta habe eine Art Meinungsführerschaft inne gehabt. Er habe auch auf kleine Dinge geachtet und die anderen darauf hingewiesen, damit sie nicht von dem von ihm gut geheiÿenen Pfad
abkämen. Juden und Amerika gegenüber sei Atta feindlich gesonnen gewesen.
Bei ihm sei ein unglaublicher Hass zu spüren gewesen, wenn er über Juden
oder über die USA gesprochen habe.
493
Die Zeugen M.. und N.. sind in Einzelheiten durch zahlreiche andere Zeugen
bestätigt worden.
494
Der Zeuge G.., der mit dem Angeklagten zusammen in der Wohngemeinschaft
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