Jahresrückblick
unter die Lupe nehmen. Vertieft auseinandersetzen möchte sie sich
ausserdem mit der Einhaltung der strafprozessualen Vorgaben im
polizeilichen Bereich, insbesondere im Rahmen der Anhaltung und
bei Verhören. Die Überprüfung der Bundesasylzentren, das Rückführungsmonitoring sowie die Haftbedingungen der ausländerrechtlichen Administrativhaft werden weiterhin wichtige Schwerpunkte der Kontrollarbeit der Kommission bilden.
Vermehrt möchte sich die Kommission auch der Überprüfung
von freiheitsbeschränkenden Massnahmen im geriatrischen Bereich
widmen und sammelte bereits erste wertvolle Erkenntnisse.2 In Anbetracht ihrer limitierten Ressourcen konnte die Kommission ihre
Kontrollarbeit bislang jedoch nicht auf die Überprüfung der Behinderteneinrichtungen ausdehnen. Auch den Heimbereich hat die
Kommission bislang mangels Expertise und Ressourcen bewusst
ausgeklammert. Sie führte jedoch verschiedene Gespräche mit relevanten Ansprechpartnern, nahm an Besuchen mit der österreichischen Volksanwaltschaft teil und organisierte in diesem Zusammenhang auch eine interne Weiterbildung. Zu berücksichtigen gilt
es zudem die in einzelnen Kantonen bereits bestehenden unterschiedlichen Kontrollmechanismen, deren Heterogenität aufgrund
der föderalistischen Kompetenzordnung jedoch bedeutend ist.
Während die Heimaufsicht in einzelnen Kantonen systematisch und
engmaschig erfolgt, ist sie in anderen Kantonen nur ansatzweise
vorhanden. Als beispielhaft gilt in diesem Bereich der Kanton Waadt
mit einem eigens hierfür geschaffenen Aufsichtsorgan, welches Inspektionen in allen Altersheimen durchführt und Berichte mit Empfehlungen an die Behörden richtet.3 Mit der Neuwahl einer Fachperson aus dem geriatrischen Bereich wurden innerhalb der Kommission
zumindest in fachlicher Hinsicht die Weichen für ein Monitoring
gestellt und erste Schritte in diese Richtung vorgenommen. Für den
Aufbau einer nachhaltigen Kontrollarbeit müssten nun aber die
noch fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen gesichert
werden.
Vgl. hierzu die Berichte zur Überprüfung der psychiatrischen Einrichtungen in den Kantonen Bern, Freiburg, Basel-Stadt,
Aargau, Zürich und Waadt. https://www.nkvf.admin.ch/nkvf/de/home/publikationen/berichte-der-kontrollbesuche/nachjahr.html
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Vgl. hierzu Commission interdisciplinaire des visites en établissements sanitaires et sociaux (CIVESS), https://www.vd.ch/
toutes-les-autorites/departements/departement-de-la-sante-et-de-laction-sociale-dsas/controle-interdisciplinaire-desvisites-en-etablissements-sanitaires-et-sociaux-civess/
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Tätigkeitsbericht NKVF 2018
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