Jahresrückblick unter die Lupe nehmen. Vertieft auseinandersetzen möchte sie sich ausserdem mit der Einhaltung der strafprozessualen Vorgaben im polizeilichen Bereich, insbesondere im Rahmen der Anhaltung und bei Verhören. Die Überprüfung der Bundesasylzentren, das Rückführungsmonitoring sowie die Haftbedingungen der ausländerrechtlichen Administrativhaft werden weiterhin wichtige Schwerpunkte der Kontrollarbeit der Kommission bilden.  Vermehrt möchte sich die Kommission auch der Überprüfung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen im geriatrischen Bereich widmen und sammelte bereits erste wertvolle Erkenntnisse.2 In Anbetracht ihrer limitierten Ressourcen konnte die Kommission ihre Kontrollarbeit bislang jedoch nicht auf die Überprüfung der Behinderteneinrichtungen ausdehnen. Auch den Heimbereich hat die Kommission bislang mangels Expertise und Ressourcen bewusst ausgeklammert. Sie führte jedoch verschiedene Gespräche mit relevanten Ansprechpartnern, nahm an Besuchen mit der österreichischen Volksanwaltschaft teil und organisierte in diesem Zusammenhang auch eine interne Weiterbildung. Zu berücksichtigen gilt es zudem die in einzelnen Kantonen bereits bestehenden unterschiedlichen Kontrollmechanismen, deren Heterogenität aufgrund der föderalistischen Kompetenzordnung jedoch bedeutend ist. Während die Heimaufsicht in einzelnen Kantonen systematisch und engmaschig erfolgt, ist sie in anderen Kantonen nur ansatzweise vorhanden. Als beispielhaft gilt in diesem Bereich der Kanton Waadt mit einem eigens hierfür geschaffenen Aufsichtsorgan, welches Inspektionen in allen Altersheimen durchführt und Berichte mit Empfehlungen an die Behörden richtet.3 Mit der Neuwahl einer Fachperson aus dem geriatrischen Bereich wurden innerhalb der Kommission zumindest in fachlicher Hinsicht die Weichen für ein Monitoring gestellt und erste Schritte in diese Richtung vorgenommen. Für den Aufbau einer nachhaltigen Kontrollarbeit müssten nun aber die noch fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen gesichert werden. Vgl. hierzu die Berichte zur Überprüfung der psychiatrischen Einrichtungen in den Kantonen Bern, Freiburg, Basel-Stadt, Aargau, Zürich und Waadt. https://www.nkvf.admin.ch/nkvf/de/home/publikationen/berichte-der-kontrollbesuche/nachjahr.html 3 Vgl. hierzu Commission interdisciplinaire des visites en établissements sanitaires et sociaux (CIVESS), https://www.vd.ch/ toutes-les-autorites/departements/departement-de-la-sante-et-de-laction-sociale-dsas/controle-interdisciplinaire-desvisites-en-etablissements-sanitaires-et-sociaux-civess/ 2 8 Tätigkeitsbericht NKVF 2018

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