Vorwort des Präsidenten
Vorwort des Präsidenten
«Standards! Aber wozu?»: Unter diesem Titel stand das erste
Forum des Schweizerischen Kompetenzzentrums für den Justizvollzug vom November 2018. «Standard» ist ein vielschichtiger
Begriff: Im Sinne von «Standardisierung» zielt er auf eine Vereinheitlichung von Praktiken. Weitere Bedeutungsschichten umfassen etwa Handlungsrichtlinien, in allgemeiner Art «Normen»
oder auch Qualitätsanforderungen.
Für die NKVF, welcher das Gesetz aufgibt, dafür zu sorgen,
dass die Schweiz ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Personen im Freiheitsentzug einhält, ist die Auseinandersetzung mit Standards von grösster Bedeutung: Bei unseren
Besuchen und den daraus folgenden Empfehlungen dürfen wir
uns nicht auf ein «Bauchgefühl» verlassen, sondern sind gehalten, uns an geltenden Standards i.S. von internationalen und nationalen Regelungen auszurichten. Wir messen den angetroffenen Zustand an Vorgaben des internationalen Rechts, namentlich an den von der Schweiz eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen, wie die UNO-Menschenrechtsverträge und die
EMRK, an der Rechtsprechung der Vertragsüberwachungsorgane, und an Empfehlungen einschlägiger internationaler Expertengruppen, namentlich des Europäischen Komitees zur Verhü-
Tätigkeitsbericht NKVF 2018
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