Überprüfung der Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in den Zentren des Bundes
perliche Durchsuchungen an Kindern und empfahl dem SEM, auf
Durchsuchungen bei Kindern grundsätzlich zu verzichten und diese
bei Erwachsenen nur bei Vorliegen eines konkreten Verdachts vorzunehmen.
b. Pfeffergel
Mit Ausnahme des Zentrums Juch in Zürich und der Villa Bässlergut, einer Aussenstelle des EVZ Basel für minderjährige Asylsuchende, war das Sicherheitspersonal in allen Unterkünften mit
Pfeffergel ausgestattet. Gemäss den beim SEM nachgefragten
Statistiken, kam es zwischen 2017 und dem ersten Quartal 2018
vereinzelt zu Einsätzen von Pfeffergel: 8 BAZ Boudry, 8 EVZ
Kreuzlingen, 6 EVZ Bern, 5 BAZ Embrach, 3 EVZ Vallorbe, 1 EVZ
Altstätten und keine Einsätze in den übrigen Zentren. Die Einsätze
von Pfeffergel stützten sich auf das ZAG und die VES.55 Nach dem
Einsatz wurde vom Sicherheitspersonal jeweils ein Rapport erstellt
und das Ereignis in der Rubrik der besonderen Vorkommnisse erfasst. Die Kommission machte in ihrem Bericht auf die gesundheitlichen Risiken aufmerksam und verwies auf die internationalen Vorgaben, wonach der Einsatz von chemischen Reizstoffen nicht in
geschlossenen Räumlichkeiten erfolgen sollte56 und betroffene Personen nach erfolgtem Einsatz medizinisch zu untersuchen sind.
c. «Besinnungsraum»
Der “Besinnungsraum” soll der Unterbringung von sich akut
auffällig verhaltenden Personen bis zum Eintreffen der Polizei dienen und bezweckt gemäss Weisung den Schutz von Dritten, vor
sich selber und der Einrichtung (Sachbeschädigungen). Eine interne
für alle Zentren gültige dienstliche Weisung des SEM57 regelt die
Voraussetzungen und Modalitäten der Anwendung. Darin wird unter anderem festgehalten, dass die maximale Aufenthaltszeit zwei
Stunden beträgt und die Polizei vor der Unterbringung im “Besinnungsraum” alarmiert werden muss. Die Kommission begrüsste
Artikel 2 Abs. 1 lit. e ZAG, Artikel 9 Abs. 1 VES.
55
Siehe z.B. EGMR (Grand Chamber), CASE OF TALI v. ESTONIA, Ziff. 78, wo der Gerichtshof im konkreten Fall und mit
Verweis auf die CPT-Empfehlung, dass chemische Reizstoffe nicht in geschlossenen Räumen verwendet werden sollten,
eine Verletzung der EMRK feststellte.
56
Vgl. das SEM interne Dokument: SEM, dienstliche Anweisung “Besinnungsraum”.
57
Tätigkeitsbericht NKVF 2018
37
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