Justizanstalten mehr Platz zu schaffen, das Personal zu entlasten und die bereits getroffenen Maßnahmen23 (z.B. Aufschub des Strafantritts), zur Reduzierung des Insass*innenstands auszuweiten. Würde sich das das Virus innerhalb der Justizanstalten ausbreiten, wären nicht nur die Insass*innen einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt an COVID-19 zu erkranken als die Gesellschaft außerhalb, sondern auch das Gefängnispersonal, das aber unbedingt für die Betreuung der Inhaftierten und die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in den Justizanstalten gebraucht wird. Da das Recht auf Leben und Gesundheit der Inhaftierten und der Justizangestellten höher gestellt werden muss, als das abstrakte Sicherheitsinteresse, sollte das Ministerium für Justiz verstärkt Alternativen zur Untersuchungshaft, die Umwandlung von Haftstrafen sowie die Instrumentarien der vorzeitigen Entlassung und das Verhängen von Bewährungsstrafen einsetzen bzw. für den Notfall prüfen. Hierbei ist besonders auf schutzbedürftige Gruppen wie minderjährige Insass*innen und/oder Risikogruppen, wie ältere Personen und Personen mit Vorerkrankungen zu achten. Gerade im Bereich von Jugendlichen hob die jüngst veröffentlichte UN-Studie zu Freiheitsentzug von Kindern (2019)24 hervor, dass Freiheitsentzug bei jungen Menschen immer nur allerletztes Mittel sein darf und umfassend Alternativen geprüft werden müssen, wie sie auch in vielfältiger Form im österreichischen Jugendgerichtsgesetz vorgesehen sind. 8. Für die Prävention von übermäßigem Gebrauch von Isolation und Quarantäne sowie von unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ist die präventive Menschenrechtskontrolle des österreichischen Nationalen BGBl. II Nr. 120/2020, Verordnung der Bundesministerin für Justiz über besondere Vorkehrungen im Anwendungsbereich des Strafvollzugsgesetzes zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 24 UN-Studie zu Freiheitsentzug von Kindern (2019). Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte war – mit Unterstützung des Justizministeriums – in zentraler Rolle an der Studie beteiligt. 23 8/9

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