Telefonnummer der Wohnung in der Marienstraÿe 54 angegeben, wo inzwischen Mzoudi und Essabar zusammen mit wechselnden Mitbewohnern lebten.
In dem Schreiben mit der Kündigung der Wohnung Wilhelmstraÿe 30 ist als
telefonische Erreichbarkeit des Angeklagten auch die damalige Telefonnummer
der Wohnung in der Marienstraÿe, die Nr. 76755527 angegeben. Auf Grund der
Absprachen der Vereinigungsmitglieder konnte der Angeklagte davon ausgehen,
dass auf die Kündigungen eingehende Antworten oder Nachfragen von seinen
früheren Mitbewohnern in der Schüttstraÿe 3 an die Wohnung in der Marienstraÿe 54 weitergeleitet werden würden, wo Mzoudi und Essabar sich in einer
den Absprachen der Vereinigung entsprechenden Weise darum kümmern oder
die Schreiben an ihn den Angeklagten weiterleiten würden.
193
Jarrah erzählte zur Verdeckung seines beabsichtigten Aufenthalts bei der Al Qaida in Afghanistan, wie auch Atta, bereits vor seiner Abreise nach Afghanistan
Auÿenstehenden, dass er in die USA gehen würde. So erzählte er verschiedenen
Kommilitonen bereits zwischen Mitte 1999 und Herbst 1999 erstmals, dass er
sich in die USA begeben wolle. Gegenüber den Zeugen D.. und H.., mit denen er
in einer Studiengruppe zusammen gearbeitet hatte, gab er dabei vor, dort sein
Studium fortführen zu wollen.
194
Sein Zimmer in Hamburg bei der Zeugin C.. in der Hansastraÿe kündigte Jarrah
gegenüber der Zeugin C.. mündlich im Oktober 1999. Zur Begründung gab er an,
dass er in die USA gehen wolle. Der Zeugin C.. erzählte Jarrah in diesem Zusammenhang ebenso wie einigen Kommilitonen von seinem Verwandten in den USA
und erwähnte ihr gegenüber schon im Zusammenhang mit der Kündigung, dass
er in den USA eine Pilotenausbildung machen wolle. Auf Grund seines bisherigen Studiums des Flugzeugbaues ging Jarrah davon aus, dass diese Nachricht
bei der Zeugin C.. keinen Argwohn erwecken würde, was tatsächlich auch zutraf.
195
Aufgrund Wahrunterstellung gemäÿ Beweisbeschluss vom 16. März 2005 geht
der Senat davon aus, dass die Zeugin C.. bei ihrer polizeilichen Vernehmung
vom 16. September 2001 auf die Frage, wann genau Jarrah nach ihrer Kenntnis
in die USA verzogen sei und was er dort gemacht habe, geantwortet hat, dass
Jarrah nach ihrem Kenntnisstand noch im Jahr 2000 nach Amerika gegangen sei.
196
Seiner Familie im Libanon teilte Jarrah nicht mit, dass er Ende November 1999
verreiste und wo er sich während dieser Reise aufhielt. Den Eltern Jarrahs el
sein Verschwinden auf und sie versuchten herauszunden, wo er war. Bevor ihnen dieses gelang, war Jarrah bereits aus Afghanistan zurück und hatte sich
wieder bei seiner Familie gemeldet.
197
Der Zeugin S.. erzählte Jarrah weder vor seiner Abreise nach Afghanistan noch
nach seiner Rückkehr wohin er reiste und wo er sich aufgehalten hatte. Zunächst
verschwieg Jarrah gegenüber der Zeugin S.. seine Abreise. Zur Vermeidung Aufsehen erregender Nachforschungen der Zeugin S.. nach seinem Verbleib hatte er vor seiner Abreise nach Afghanistan mit den Mitgliedern der Vereini-
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